Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.      Die Stadt Luckenwalde wird Gründungsmitglied einer geplanten Bürgerenergiegenossenschaft. Die Stadt zeichnet die in der von den Gründungsmitgliedern zu beschließende Satzung festgesetzten Pflichtanteile bis zu einer Höhe von 1.000 EUR.

2.      Die Stadt ist grundsätzlich bereit, mit der Bürgerenergiegenossenschaft Verträge über die Nutzung von Dachflächen der in ihrem Eigentum stehenden Immobilien abzuschließen.

3.       In ihrer Eigenschaft als Gesellschafterin erteilt die Stadt Luckenwalde einer Mitgliedschaft der Städtischen Betriebswerke Luckenwalde GmbH in der Bürgerenergiegenossenschaft ihre Zustimmung.