Sitzung: 28.01.2014 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: B-5569/2014
Beschluss:
Für
das Flurstück der Gemarkung Luckenwalde, Flur 16, Flurstücknummer 401 wird der
Bebauungsplan Nr. 38/2014 „Hybridanlage am Heinrichstift“ aufgestellt.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufzufordern.
Im
Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die
Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird
ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 30 Tage
Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.