Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 11, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Für das Flurstück der Gemarkung Luckenwalde, Flur 16, Flurstücknummer 401 wird der Bebauungsplan Nr. 38/2014 „Hybridanlage am Heinrichstift“ aufgestellt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 30 Tage Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.