Nachtrag: 09.12.2013
Sitzung: 10.12.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 12, Enthaltungen: 4
Vorlage: A-5036/2013
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
In
der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung ist die Liegezeit, mit Ausnahme der
Kindergräber, auf 20 Jahre festzulegen.