Nachtrag: 09.12.2013

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 12, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

In der Friedhofs- und Friedhofsgebührensatzung ist die Liegezeit, mit Ausnahme der Kindergräber, auf 20 Jahre festzulegen.