Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss

Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde wird gemäß § 82 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg nach Beschlussfassung des Jahresabschlusses der Stadt Luckenwalde zum 31.12.2010 einschließlich Übersichten und Anhang entlastet.