Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung
des Landes Brandenburg nach Kenntnisnahme des Prüfberichts der Wikom AG vom
12.02.2013 den geprüften Jahresabschluss der Stadt Luckenwalde per 31.12.2010
einschließlich der Bestandteile und Anlagen.