Sitzung: 27.11.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-5474/2012
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Für das
Gebiet der Stadt Luckenwalde, einschließlich der Ortsteile, wird zur Umsetzung
des Beschlusses Nr. 5473/2012 (Beschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
der Stadt Luckenwalde) der Bebauungsplan T1 „Sicherung der zentralen
Versorgungsbereiche der Stadt Luckenwalde“ als einfacher Bebauungsplan im Sinne
von § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.
2.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu
unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang
und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufzufordern.
3.
Im Rahmen
einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, und ihnen
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige
Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt.
Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage
Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.
Ergänzend sollte eine gesonderte Informationsveranstaltung für die
Einzelhändler, für die Einzelhandelsverbände und die Eigentümer von
Einzelhandelsflächen durchgeführt werden.