Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.       Für das Gebiet der Stadt Luckenwalde, einschließlich der Ortsteile, wird zur Umsetzung des Beschlusses Nr. 5473/2012 (Beschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Luckenwalde) der Bebauungsplan T1 „Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Luckenwalde“ als einfacher Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt.

 

2.       Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

3.       Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern. Ergänzend sollte eine gesonderte Informationsveranstaltung für die Einzelhändler, für die Einzelhandelsverbände und die Eigentümer von Einzelhandelsflächen durchgeführt werden.