Sitzung: 27.11.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Luckenwalde, erstellt im
Auftrag der Stadt Luckenwalde durch die BBE Handelsberatung GmbH Niederlassung
Leipzig, in der Fassung vom November 2010, soll die Grundlage der städtischen
Einzelhandels- und Zentrenentwicklung bis zum Jahr 2030 werden.
2.
Die
Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zur
Kenntnis genommen.
3.
Dieses
Konzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr.
11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren zur planungsrechtlichen
Sicherung der wesentlichen Ziele und Inhalte des Konzeptes unter
Berücksichtigung aktueller Entwicklungstendenzen durchzuführen. Dabei sind die
Ziele und Inhalte des Konzeptes mit den weiteren Zielen der Stadtentwicklung
abzuwägen.