Nachtrag: 23.04.2012

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 20, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage B-5410/2012 wird in ihrer Anlage dahingehend angepasst, dass die Altersgrenze zur Abstimmungsberechtigung aller gemeldeten Bewohner_innen der Stadt Luckenwalde aufgehoben wird. Bis Kinder selbst entscheiden wollen, sollen ihre Eltern über die Stimme ihrer Kinder verfügen.