Sitzung: 17.04.2012 Hauptausschuss
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-5403/2012
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 36/2010 „Biomethananlage Berkenbrücker Chaussee“ werden geändert.
2. Der Name des Bebauungsplanes Nr. 36/2010 „Biomethananlage Berkenbrücker Chaussee“ wird geändert in Bebauungsplan Nr. 36/2010 „Berkenbrücker Chaussee Heizwerk“
3. Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgeführt.
4. Im
Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die
Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert. Den
Bürgern wird 14 Tage Gelegenheit gegeben, die Planungen einzusehen und sich zu
äußern. Gleichzeitig wird den berührten Behörden und Trägern öffentlicher
Belange die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben.