Nachtrag: 25.10.2011
Sitzung: 25.10.2011 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: bestätigt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10, Enthaltungen: 2
Vorlage: A-5025/2011
Antrag:
Beschluss zur
Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 14/94 "Zapfholzweg II"
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Stadt Luckenwalde verkauft keine Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes an Investoren, die eine Biomethangasanlage errichten wollen, um sie zur Herstellung von Gas oder Strom aus Biomasse zu nutzen und das Gas oder Strom in die öffentlichen Verbrauchsnetze eingespeist werden soll.
Zur Sicherung dieser Verpflichtung sollen Bauverpflichtungen mit Rückabwicklungsklauseln in die Grundstücksverträge aufgenommen werden.