Nachtrag: 25.10.2011

Beschluss: bestätigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 10, Enthaltungen: 2

Antrag:

 

Beschluss zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14/94 "Zapfholzweg II"

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Stadt Luckenwalde verkauft keine Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes an Investoren, die eine Biomethangasanlage errichten wollen, um sie zur Herstellung von Gas oder Strom aus Biomasse zu nutzen und das Gas oder Strom in die öffentlichen Verbrauchsnetze eingespeist werden soll.

Zur Sicherung dieser Verpflichtung sollen Bauverpflichtungen mit Rückabwicklungsklauseln in die Grundstücksverträge aufgenommen werden.