Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die in der Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Luckenwalde zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass im Jahr 2011 nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes
Durch den Ortsbeirat zur
Kenntnis genommen.