Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Das örtliche Rechnungsprüfungsamt prüft die Eröffnungsbilanz der Stadt Luckenwalde und bedient sich gemäß der §§ 85 Abs. 3 und 102 Abs. 2 der BbgKVerf im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/des Wirtschaftsprüfers.