Sitzung: 27.07.2010 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-5215/2010
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.
2. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35/2008 „Frankenfelde-Süd“ (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 24.6.2010) gebilligt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 35/2008 „Frankenfelde-Süd“ wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der Fassung vom 24.6.2010 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.
5. Die Bürgermeisterin wird
ermächtigt, in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem
Vorhabenträger ergänzende Regelungen zum Bebauungsplan zu schließen.