Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Für die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Flurstücken 80, 94, 95, 97, 103, 104 (teilweise), 122 (teilweise), 134 (teilweise), 135 und 136 (teilweise) der Flur 6 der Gemarkung Frankenfelde wird der Bebauungsplan Nr.  37/2010 „Zapfholzweg I – 1.Änderung“ zur Änderung einer Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 12/94 „Zapfholzweg I“ aufgestellt.

 

  1. Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB und soll demzufolge als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

  1. Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird im beschleunigten Verfahren verzichtet. Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichten zu lassen und sich zur Planung innerhalb einer bestimmten Frist zu äußern.