Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten
mögen die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg beraten und beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordneten
mögen die Haushaltssatzung 2010 mit ihren Bestandteilen und Anlagen gemäß § 67
der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg beraten und beschließen.