Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Für die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Flurstücken der Gemarkung Frankenfelde, Flur 3, Flurstücke 17/2, 17/7, 17/10, 17/11, 17/12, 18/0, 19/0, 32/0, 33/0, 70/0, 71/0 (teilweise) und 72/0 wird der Bebauungsplan Nr. 36/2010 „Biomethananlage Berkenbrücker Chaussee“ aufgestellt.

 

2.      Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und den Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

3.      Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, und ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt. Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wird den Bürgern 14 Tage Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen einzusehen und sich zu äußern.