Nachtrag: 29.06.2009

Beschluss: bestätigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 12, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die mit der Beschlussvorlage B-5078/2009 vorgesehene Streichung der Einschulungsbeihilfen (§ 4 Nr. 5) wird nicht vorgenommen.
  2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, einen Verfahrensvorschlag zur nächsten Hauptausschusssitzung zu machen, wie die konkrete Inanspruchnahme der städtischen Einschulungshilfe für die betroffenen Familienhaushalte zur Anwendung kommen soll.