Beschlussvorschlag:

1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

2. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34/2008 "Solarkraftwerk Luckenwalde" und die Begründung werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Entwurf vom 28.04.2009) gebilligt.

4. Der Bebauungsplan Nr. 34/2008 "Solarkraftwerk Luckenwalde" wird mit den oben aufgeführten Änderungen in der Fassung vom 28.05.2009 nach § 10 BauGB in Verbindung mit § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen.

5. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, in einem städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger und dem Verpächter der Grundstücke ergänzende Regelungen zum Bebauungsplan zu schließen.