Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Über die im Rahmen der der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 beschlossen.

2. Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 13/2008 "ehemalige Rieselfelder" (Anlage 2) wird gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Flächennutzungsplan in der Fassung der Veröffentlichung vom 1.11.2001 wird geändert. Der Erläuterungsbericht zur Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Umweltberichtes in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.