Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die in der Stadt Luckenwalde und der Ortsteile tätigen Tagespflegepersonen werden entsprechend der Richtlinie zur Vergütung der Kindertagespflege gem. § 23 SGB VII in Verbindung mit § 18 KitaG (Kreistagsbeschluss Nr. 4-0101/09-II vom 16.02.2009) vergütet.
- Die Bürgermeisterin wird beauftragt mit dem Landkreis schnellst möglich eine öffentliche rechtliche Vereinbarung zur Kindertagesbetreuung abzuschließen.