Nachtrag: 19.02.2009

Beschluss: geändert bestätigt

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag des Bürgermeisters über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Dies gilt entsprechend für die Entscheidung auf der Grundlage des §§ 62 Absatz 3.

Herr Höhne bittet um Konkretisierung des Antrages. Lt. Kommunalverfassung würden durch die Bestätigung des Antrags alle Stadtbediensteten in das Bewerberauswahlverfahren fallen.

Frau Wehlan bittet um eine Auszeit zur Neuformulierung des Antrages.

(Unterbrechung: 18:15 – 18:18 Uhr)

 

Frau Wehlan beantragt die Aufnahme folgenden §:

§ 8

Stadtbedienstete

(§ 62 Abs. 3 BbgKVerf)

Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag des Bürgermeisters über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Dies gilt entsprechend für Entscheidungen gemäß § 62 (3) Satz 2 Nr. 2 und 3 BbgKVerf.

geändert bestätigt

Ja 27 Nein 0 Enthaltung 0

- Zwei Stadtverordnete befinden sich nicht im Raum.

 

Die Nummerierung der nachfolgenden §§ ist entsprechend und die Verweise auf "§ 11" in § 5 und § 11 Abs. 3, 5, 7, 11 auf "§ 12" zu ändern.