Nachtrag: 19.02.2009

Beschluss: bestätigt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 12, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung wählt auf der Grundlage der §§ 59 und 60 BbgKV einen Beigeordneten.

 

Aufgrund der Antragszustimmung ist in die Hauptsatzung folgender neuer § 8 einzufügen:

"§ 8

Beigeordneter

(§ 59 Abs. 2 BbgKVerf)

Die Stadt Luckenwalde hat einen Beigeordneten."