Nachtrag: 19.02.2009
Sitzung: 24.02.2009 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: bestätigt
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 12, Enthaltungen: 1
Vorlage: A-5007/2009
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt auf der Grundlage der §§ 59 und 60 BbgKV einen Beigeordneten.
Aufgrund der Antragszustimmung ist in die Hauptsatzung folgender neuer § 8 einzufügen:
"§ 8
Beigeordneter
(§ 59 Abs. 2 BbgKVerf)
Die Stadt Luckenwalde hat einen Beigeordneten."