Nachtrag: 19.02.2009
Sitzung: 24.02.2009 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: bestätigt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: A-5006/2009
Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage von § 15 Absatz 6 Satz 1 BbgKV wird für die Durchführung eines Bürgerentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung gegeben.
Anmerkung der Verwaltung:
Durch den Fortfall der Regelung bleibt es bei der Briefabstimmung gemäß § 15 Absatz 6 BbgKVerf in Verbindung mit den Regelungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes. Somit ist der § 8 (Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerentscheiden) des Entwurfs der Hauptsatzung zu streichen.