Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Entwurf der Hauptsatzung ist im § 10 wie folgt zu ändern:

§ 10 Ortsbeirat, Ortsvorsteher

(1) Die Ortsteile Frankenfelde und Kolzenburg wählen jeweils einen Ortsbeirat, der aus drei Mitgliedern besteht. Dieser wählt aus seiner Mitte für die Dauer der Kommunalwahlperiode den Ortsvorsteher, der zugleich Vorsitzender des Ortsbeirates ist, und seinen Stellvertreter.

(2) Das Wahlverfahren sowie die Amtszeit und die Wahlperiode richten sich nach den

Bestimmungen des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (§ 82aBbgKWahlG).