Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).

2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gemäß Anlage 2 geändert. Die Fläche des neuen Klärwerks wird aus dem Geltungsbereich entlassen. Einzelne Flurstücke am südlichen und südwestlichen Rand des Geltungsbereichs werden im Sinne einer sinnvollen Abrundung in den Geltungsbereich aufgenommen (Anlage 2)

3. Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung werden gemäß Umweltbericht (Anlage 4, Begründung zum Bebauungsplan, Kap. II) festgelegt.

4. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung (Januar 2009) gebilligt.

5. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.