Sitzung: 27.09.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7394/2022
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Zentrum“ auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Verlängerung des Durchführungszeitraumes ortsüblich bekannt zu machen und bei der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.