Nachtrag: 03.03.2008

Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

§ 4 Nr. 3 der Richtlinie über den Sozialpass der Stadt Luckenwalde wird wie folgt neu gefasst:

Passinhaber haben für die Nutzung der Stadtbuslinie 30 Cent pro Fahrt für einen Erwachsenenfahrschein und 20 Cent pro Fahrt für einen Kinderfahrschein zu entrichten.

Diese Regelung tritt zum 1. Mai 2008 in Kraft.