Nachtrag: 04.12.2007

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 13, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss/die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  • In § 4 Nr. 3 der Richtlinie zum Sozialpass der Stadt Luckenwalde wird keine Änderung vorgenommen.
  • Die Bürgermeisterin wird beauftragt, entsprechend der kreislichen Regelung zur Einführung eines Sozialtickets für den Busverkehr in Teltow-Fläming, die ab dem 01.01.2008 wirksam wird, eine Dienstvereinbarung mit dem Landkreis anzustreben, um den anspruchsberechtigten Personen in Luckenwalde ein gesondertes Antragsverfahren beim Amt für Jugend und Soziales des Landkreises zu ersparen.
  • Sollte wider Erwarten eine Anwendung des Sozialtickets TF für die Stadtlinie nicht möglich sein, soll aus den zusätzlichen Mitteln für die Stadt durch das Land (Siehe Pressemitteilung MAZ vom 27.11.2007, Mehr Geld für Kommunen) die unentgeltliche Nutzung der Stadtlinie für Passinhaber ausfinanziert werden.