Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Zur Vermeidung von besonderen Härten bei doppelt belasteten Grundstücksbesitzern im unbeplanten Innenbereich, sollen bei der Erhebung der Beitragspflicht zuerst die bebauten Grundstücke berücksichtigt werden. Im Übrigen finden für unbebaute Grundstücke die Billigkeits- und Härtefallregelungen Anwendung. Anspruch für das Verwaltungshandeln ist, dass kein Beitragspflichtiger aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten sein Eigentum aufgeben muss.
  2. In Anbetracht der Wirkungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (Wirtschaftlichkeit, umweltpolitisch, Kostenbelastung) ergeht an die Verwaltung der Auftrag, die 1. Novellierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vorzubereiten.