Beschluss: Zustimmung nicht empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6, Enthaltungen: 1

Frau Dr. Migulla schlägt vor den Antrag zu konkretisieren, da es sich weniger um Wiesengrundstücke handele, sondern um ausgewählte Gartengrundstücke, die von Luckenwalder Pächtern bewirtschaftet wurden. Außerdem weist sie darauf hin, dass sich die zehn Prozent über den Verkehrswert nicht auf die Kosten für Vermessung und Teilung beziehen. Diese sind vom Erwerber außerdem zu tragen.

Herr Akuloff erläutert das Motiv des Antrags. Er soll dazu beitragen, dass Menschen an Luckenwalde gebunden werden. Besonders auch Familien habe man im Blick, um auf diese Weise der demografischen Entwicklung entgegenzuwirken – als eine von weiteren Maßnahmen.

Er bittet die Verwaltung bis zur Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2007 eine Übersicht der Verkäufe der letzten 12 Monate und eine Übersicht der Grundstücke, die mehrmals ausgeschrieben wurden anzufertigen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Verkauf von städtischen Garten- und Wiesengrundstücken erfolgt auf der Grundlage von 100 % des Verkehrswertes, wenn die Bedingungen des grundsätzlichen Zugriffsrechtes erfüllt sind.