Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Verkauf von städtischen Garten- und Wiesengrundstücken erfolgt auf der Grundlage von 100 % des Verkehrswertes, wenn die Bedingungen des grundsätzlichen Zugriffsrechtes erfüllt sind.