Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Verkauf von städtischen Garten- und Wiesengrundstücken erfolgt auf der Grundlage von 100 % des Verkehrswertes, wenn die Bedingungen des grundsätzlichen Zugriffsrechtes erfüllt sind.


Die PDS-Fraktion stellt den Antrag, dass künftig langjährige Nutzer von städtischen Garten- und Wiesengrundstücken leichter Eigentum erwerben sollen, d.h. der Verkauf erfolgt auf der Grundlage von 100 % des Verkehrswertes, wenn die Bedingungen des grundsätzlichen Zugriffrechtes erfüllt sind. Damit erhofft man sich eine positive Entwicklung für die Stadt, d.h. eine geringere Auswanderung und höhere Steuereinnahmen. Es würden dann mehr Gartenbesitzer ihre Gärten erwerben wollen.

Frau Mnestek widerspricht dem und sagt, so wäre die Nachfrage nach Grundstücken für Einfamilienhäuser durchaus vorhanden, auch bei 110 %. Dort werden auch Preise über dem Verkehrswert erzielt, dies ist aber eine politische Entscheidung, sagt sie.

Herr Thier sagt, er stimmt für den Antrag. Er meint, ein um 10 % geminderter Kaufpreis ist ein erheblicher Anreiz für die Einwohner. Dieses Entgegenkommen wäre doch der Stadt zuzumuten. Er fügt hinzu, dass gegenwärtig der Immobilienmarkt nicht so ausgestaltet ist, dass dabei hohe Erlöse erzielt werden können. Bei einem Verzicht von 10 % vom Kaufpreis würde sich das positiv auf das Kaufinteresse auswirken. Auch für die Haushaltssituation der Stadt würde eine Gesamteinnahme der Verkaufserlöse günstiger sein als die Einnahmen aus Mieten und Pachten und das wäre doch zu überlegen.

Herr Höhne widerspricht den Ausführungen von Herrn Thier und möchte, dass auf den Antrag der PDS-Fraktion verzichtet werden sollte. Er ist der Meinung, dass die bisherigen 110 % des Verkehrswertes, mit Einbeziehung der damit verbundenen Arbeit der Verwaltung, ein angemessener Preis ist. Er betont dabei, dass keiner die Nutzer vertreiben will, aber der Verkauf muss sich auch für die Stadt lohnen und das sollte man dabei bedenken.

Herr Höhne äußert weiterhin seine Meinung dazu. Er sagt, es wäre haushaltsrechtlich kriminell, da die Kaufpreise dann mit Steuereinnahmen subventioniert werden würden.

Herr Thier entrüstet sich über den Ausspruch von Herrn Höhne und verwahrt sich gegen solche Aussage.

Frau Dr. Haase unterbreitet den Vorschlag, es sollte überlegt werden, ob die Stadt mit den Nutzern evtl. einen Erbbaupachtvertrag auf 99 Jahre abschließen könnte.

Frau Mnestek nimmt dies zur Kenntnis und macht gleichzeitig dabei auch auf negative Seiten aufmerksam.