Herr F. Thier merkt an, dass in der I-Vorlage Absatz vier

„Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht nimmt im Schreiben vom 21.03.2023 wie folgt Stellung:“, das Datum zu korrigieren sei.

 

Herr Jurtzik möchte wissen, warum die Kinder und Jugendlichen explizit in der Einwohnerbeteiligungssatzung aufgeführt werden.

 

Frau Ruschin antwortet, dass der Gedanke war, Kinder und Jugendliche in der Einwohnerbeteiligungssatzung nicht auszuschließen. Natürlich sind Kinder und Jugendliche auch Einwohner, rechtlich wäre die Auflistung nicht notwendig.