Herr F. Thier bemerkt, dass zu den Schülereinzugsgebieten in der Einzugsgebietssatzung flexible Straßenzüge aufgeführt seien. Aus der Puschkinstraße z. B., welche eine solche flexible Straße sei, besuchen sehr viele Schüler mit einem Migrationshintergrund immer die gleiche Grundschule, in anderen Schulen, prozentual gesehen, weniger. Er fragt, ob die Möglichkeit bestehe, jahresweise bei solch flexiblen Straßen unter den Grundschulen bei den Einzugsgebieten zu wechseln.

 

Frau Herzog-von der Heide erläutert, dass schulnah eingeschult werde. Die Friedrich-Ebert-Grundschule und die Ernst-Moritz-Arndt-Grundschule seien natürlich sehr betroffen, aber zu tauschen sei nicht möglich.