Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde als alleinige Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH, wird angewiesen, in dieser Funktion in der Gesellschafterversammlung zu beschließen, dass

 

·         die Gesellschaft mit dem Jahresabschluss 2022 eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 200.000 € bildet und diese bis zum 31.12.2050 vorhält,

·         im Falle einer notwendigen Entnahme oder Teilentnahme aus der Rücklage im Folgejahr eine erneute Bildung in Höhe von 200.000 € zu erfolgen hat,

·         die Gesellschaft, bei einer Inanspruchnahme der Stadt aus der Patronatserklärung, den in Rede stehenden Betrag vollständig gegenüber der Stadt auszugleichen hat.