Sitzung: 13.02.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-7428/2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Bürgermeisterin der Stadt Luckenwalde als alleinige Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH, wird angewiesen, in dieser Funktion in der Gesellschafterversammlung zu beschließen, dass
· die Gesellschaft mit dem Jahresabschluss 2022 eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 200.000 € bildet und diese bis zum 31.12.2050 vorhält,
· im Falle einer notwendigen Entnahme oder Teilentnahme aus der Rücklage im Folgejahr eine erneute Bildung in Höhe von 200.000 € zu erfolgen hat,
· die Gesellschaft, bei einer Inanspruchnahme der Stadt aus der Patronatserklärung, den in Rede stehenden Betrag vollständig gegenüber der Stadt auszugleichen hat.