Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde beschließt eine Patronatserklärung, die die Ansprüche der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gegenüber der Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH aus der Kreditgewährung für das Bauvorhaben „Die Burg“ (Burg 1-7, Am Burgwall 42-46, Salzufler Allee 10-16) in Luckenwalde sichert, folgenden Inhalts abzugeben:

 

·           Die Stadt, in ihrer Funktion als Gesellschafterin der Luckenwalder Wohnungsgesellschaft mbH, hält die Gesellschaft an, ihren Verpflichtungen gegenüber der ILB aus dem Darlehensvertrag (Nr. 80174502) fristgemäß nachzukommen.

 

·           Kann die Wohnungsgesellschaft den Kapitaldienst aus den aus der Bewirtschaftung des Bauvorhabens „Die Burg“ erzielten Überschüssen nachweislich nicht oder nicht vollständig aufbringen, so wird die Stadt den verbleibenden Fehlbetrag in Höhe von bis zu 200.000 € pro Kalenderjahr gegenüber der ILB ausgleichen.

Dies gilt ab dem 01.05.2023 und endet spätestens am 31.12.2050.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckenwalde beschließt mit dem Jahresabschluss 2022 eine zweckgebundene Rücklage in Höhe von 200.000 € zu bilden, um für eine eventuelle Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung Vorsorge zu treffen.