Frau Dr. Jürgen bittet, den Tagespunkt „sofortiger Stopp der Durchforstung im Stadtwald“ nach § 5 Abs. 2 als Dringlichkeitsantrag aufzunehmen.

 

Frau Herzog-von der Heide erläutert:

Das Brandenburger Waldgesetz schreibt in § 27 für einen Körperschaftswald wie den der Stadt Luckenwalde vor:

 

„Der Körperschaftswald soll dem Allgemeinwohl in besonderem Maß dienen und nachhaltig bewirtschaftet werden. Seine wirtschaftlichen Potenziale sollen entsprechend den standörtlichen Bedingungen unter besonderer Beachtung der schutz- und Erholungsfunktion ausgeschöpft werden.“

 

Für dieses Jahr sind Maßnahmen der Jungdurchforstung, der Altdurchforstung und des Schirmhiebs vorgesehen zusätzlich zur jetzt stattfindenden Fällung und Sammlung von sog. Kalamitätsholz. Darunter versteht man Holz, das als Ergebnis von Sturmschäden, Trockenheit und oder Schädlingsbefall beschädigt ist und teilweise bereits umgefallen ist. Es findet hauptsächlich Verwendung als Brennholz oder zur Holzpelletsherstellung. Es wegzunehmen, kann auch der Verkehrssicherungspflicht dienen, die im Körperschaftswald besonders ausgeprägt ist.

In den letzten Wochen sind unterhalb der Bergsiedlung und am Feuerwehrtechnischen Zentrum Fällarbeiten durchgeführt worden. In diesen Waldstücken kommt dabei ein Harvester als Holzerntemaschine zum Einsatz. Die von uns beauftragten Forstingenieure der Ostdeutschen Gesellschaft für Forstplanung (OFG) haben seinen Einsatz vorbereitet. Dazu gehört es auch, die Trasse – die sog. Gasse- für den Harvester festzulegen. Nur in dieser Gasse bewegt er sich und arbeitet mit einer Kranreichweite von fünf bis acht Metern. Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass beim Anlegen der Gasse im Weg stehende Bäume oder Bäumchen entfernt werden, die kein Kalamitätsholz sind. Das ist jedoch die Ausnahme.    

Auch das Land hat Interesse daran, dass Kalamitätsholz aus den Wäldern geholt wird. Deshalb fördert es diese Art der Holzernte mit 10 EUR/Festmeter. Das passiert aber nur dann, wenn einer seiner Hoheitsförster die Fläche besichtigt, in der die Entnahme stattfinden soll und das Ergebnis nach der Fällung kontrolliert. Beide Termine haben ohne Beanstandung stattgefunden.

Diese sach- und fachgerecht ausgeführten Maßnahmen der Waldbewirtschaftung bieten meiner Meinung nach keinen Anlass, die weitere Arbeit zu stoppen, ganz zu schweigen von einer Dringlichkeit.  

 

Herr Neumann lässt zur Aufnahme des Tagespunktes abstimmen.

 

1 ja            10 nein            8 enthalten

 

abgelehnt