Frau Ruschin stellt die Informationsvorlage „Information zum Besetzungsverfahren des Zukunftsausschusses im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms „-Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit-““ vor (siehe Anlage).

 

Herr Nehues merkt an, dass das Vetorecht der Bürgermeisterin anders zu definieren sei, als in der I-Vorlage beschrieben.

 

Frau Herzog-von der Heide erklärt, dass Projekte, die nicht realisierbar oder zeitlich nicht zu schaffen sind, sowie Hinderungsgründe, die den Erfolg in Frage stellen, das Vetorecht betreffen. 

 

Herr Ritter schlägt vor, dass auch der DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e. V. oder DIE FALKEN mit ins Boot zu holen seien. Herr Ott fügt hinzu, auch an Bibliotheken und Musikschulen zu denken. 

 

Herr Zeiler fragt, wie die Umsetzung der Zufallsauswahl der Kinder und Jugendlichen technisch umsetzbar sei. Wie wird im Falle verfahren, wenn mehr Kinder und Jugendliche teilnehmen möchten, als Plätze vorhanden sind.

 

Frau Ruschin erklärt, dass die Zufallsauswahl der Kinder und Jugendlichen technisch in der Zuständigkeit des Einwohnermeldeamtes liegt. Die Zuarbeiten, z. B. das Alter, Geschlecht und wieviel Prozent Kinder und Jugendliche mit einem Migrationshintergrund sein sollen, kommt von der Kommune. Teilnehmen könne jeder, es werde niemand weggeschickt.

 

Herr Große gibt zu bedenken, dass bei den Ehrenamt-Beteiligten eine Stellvertreterfunktion nützlich sei.

 

Herr Ott möchte wissen, ob die Förderung bis zum Stichtag 31.12.2023 aufgebraucht sein muss.

 

Frau Ruschin antwortet, dass die jeweilige Maßnahme bis zum 31.12.2023 angefangen sein muss, im nächsten Jahr dann noch fertig gestellt werden könne.

 

Herr Ritter fragt, wann begonnen werde, die Einladungen zu verschicken.

 

Frau Ruschin erklärt, dass sie nur noch auf einen Anruf vom Fördermittelgeber warte. Die Hürde sei noch die Einwohnerbeteiligungssatzung in Bezug auf den Datenschutz, welche noch auf einen aktuellen Stand zu bringen sei. 

 

Herr F. Thier möchte wissen, ob es eine Dolmetschertätigkeit bei Beteiligten mit Sprachbarrieren gäbe und ob das finanziell sichergestellt sei.

 

Frau Ruschin bejaht dies, das Honorar sei in der Förderung mit einberechnet, aber auch die Integrationsbeauftragte der Stadt werde bei diesem Projekt zur Seite stehen.