Sitzung: 08.02.2023 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
Vorlage: I-7043/2023
Frau
Ruschin stellt die
Informationsvorlage „Information zum Besetzungsverfahren des
Zukunftsausschusses im Rahmen der Umsetzung des Bundesprogramms „-Das
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit-““ vor (siehe Anlage).
Herr
Nehues merkt an, dass das
Vetorecht der Bürgermeisterin anders zu definieren sei, als in der I-Vorlage
beschrieben.
Frau
Herzog-von der Heide erklärt,
dass Projekte, die nicht realisierbar oder zeitlich nicht zu schaffen sind,
sowie Hinderungsgründe, die den Erfolg in Frage stellen, das Vetorecht
betreffen.
Herr
Ritter schlägt vor, dass auch
der DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e. V. oder DIE FALKEN mit ins Boot zu
holen seien. Herr Ott fügt hinzu,
auch an Bibliotheken und Musikschulen zu denken.
Herr Zeiler fragt, wie die Umsetzung der Zufallsauswahl der
Kinder und Jugendlichen technisch umsetzbar sei. Wie wird im Falle verfahren,
wenn mehr Kinder und Jugendliche teilnehmen möchten, als Plätze vorhanden sind.
Frau
Ruschin erklärt, dass die
Zufallsauswahl der Kinder und Jugendlichen technisch in der Zuständigkeit des
Einwohnermeldeamtes liegt. Die Zuarbeiten, z. B. das Alter, Geschlecht und
wieviel Prozent Kinder und Jugendliche mit einem Migrationshintergrund sein
sollen, kommt von der Kommune. Teilnehmen könne jeder, es werde niemand
weggeschickt.
Herr
Große gibt zu bedenken, dass bei
den Ehrenamt-Beteiligten eine Stellvertreterfunktion nützlich sei.
Herr
Ott möchte wissen, ob die
Förderung bis zum Stichtag 31.12.2023 aufgebraucht sein muss.
Frau
Ruschin antwortet, dass die
jeweilige Maßnahme bis zum 31.12.2023 angefangen sein muss, im nächsten Jahr
dann noch fertig gestellt werden könne.
Herr
Ritter fragt, wann begonnen
werde, die Einladungen zu verschicken.
Frau
Ruschin erklärt, dass sie nur
noch auf einen Anruf vom Fördermittelgeber warte. Die Hürde sei noch die
Einwohnerbeteiligungssatzung in Bezug auf den Datenschutz, welche noch auf
einen aktuellen Stand zu bringen sei.
Herr F.
Thier möchte wissen, ob es eine
Dolmetschertätigkeit bei Beteiligten mit Sprachbarrieren gäbe und ob das
finanziell sichergestellt sei.
Frau
Ruschin bejaht dies, das Honorar
sei in der Förderung mit einberechnet, aber auch die Integrationsbeauftragte
der Stadt werde bei diesem Projekt zur Seite stehen.