Sitzung: 21.11.2022 Finanzausschuss
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7398/2022
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Änderung des
Beschlusses B-7388/2022.
Gemäß § 76 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgkVerf) wird der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Finanzplanzeitraum 2023 bis 2026 auf 6.000.000 € festgesetzt.