Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Die Frist zur Durchführung der Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. § 235 Abs. 4 BauGB bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Verlängerung des Durchführungszeitraumes ortsüblich bekannt zu machen und bei der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.