Frau Dr. Jürgen bittet, den Satz in § 3 Abs.6 zu ergänzen.

 

(6) Bei Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern können abweichend von Abs.5   die erforderlichen Kfz-Stellplätze gemäß Anlage 1 dieser Satzung durch je 2 Fahrradstellplätze pro Kfz-Stellplatz ersetzt werden.

 

Herr Mann erklärt sich damit einverstanden.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 5 beschlossen

2.   Der Entwurf der Stellplatzsatzung mit ihren Anlagen 1-2 und die Stellplatzablösesatzung werden entsprechend den zu berücksichtigenden Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung beschlossen.