Sitzung: 18.10.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7391/2022
Frau Dr. Jürgen bittet, den Satz in § 3 Abs.6 zu ergänzen.
(6) Bei Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern können abweichend von Abs.5 die erforderlichen Kfz-Stellplätze gemäß Anlage 1 dieser Satzung durch je 2 Fahrradstellplätze pro Kfz-Stellplatz ersetzt werden.
Herr Mann erklärt sich damit einverstanden.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Über die
im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird
unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander entsprechend der Anlage 5 beschlossen
2.
Der
Entwurf der Stellplatzsatzung mit ihren Anlagen 1-2 und die
Stellplatzablösesatzung werden entsprechend den zu berücksichtigenden
Änderungen und Ergänzungen korrigiert und in der vorliegenden Fassung
beschlossen.