Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

die in Anlage 1 dargestellte Kulisse „Zentrales Stadtgebiet“ als Stadtumbaugebiet nach § 171b Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auszuweisen und die Maßnahmendurchführung „Stadtumbau“ im Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ fortzusetzen.