Sitzung: 18.10.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-7387/2022
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
die in Anlage 1 dargestellte Kulisse „Zentrales Stadtgebiet“ als Stadtumbaugebiet nach § 171b Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) auszuweisen und die Maßnahmendurchführung „Stadtumbau“ im Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ fortzusetzen.