Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.   Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB und die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen  Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird unter Abwägung der der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 entschieden.

2.   Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11“ der Stadt Luckenwalde (bestehend aus der Planzeichnung - Teil A - und den textlichen Festsetzungen - Teil B -) wird in der vorliegenden Fassung vom 01.06.2022 (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan - Teil C - (Anlage 4) wird Bestandteil der Satzung.

3.   Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 01.06.2022 (Anlage 3) gebilligt.

4.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11“ der Stadt Luckenwalde unter der Maßgabe der beidseitigen Unterzeichnung des Durchführungsvertrages ortsüblich bekanntzumachen.