Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B-7368/2022
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB und die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und
Bedenken wird unter Abwägung der der öffentlichen und privaten Belange
untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 1 entschieden.
2.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße
10-11“ der Stadt Luckenwalde (bestehend
aus der Planzeichnung - Teil A - und den textlichen Festsetzungen - Teil B -) wird in der vorliegenden Fassung vom 01.06.2022 (Anlage 2) als Satzung beschlossen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan - Teil C - (Anlage
4) wird Bestandteil der Satzung.
3.
Die
Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom 01.06.2022 (Anlage 3)
gebilligt.
4.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Nr. 48/2020 „Wohnanlage Käthe-Kollwitz-Straße 10-11“ der Stadt Luckenwalde
unter der Maßgabe der beidseitigen Unterzeichnung des Durchführungsvertrages
ortsüblich bekanntzumachen.