Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   Für die Fläche in der Gemarkung Frankenfelde, Flur 4, Flurstücke 45/1 (teilweise) soll der Bebauungsplan Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ aufgestellt werden. Die in der Anlage 2 abgebildete städtebauliche Konzeption soll hierbei die planerische Grundlage bilden.

 

2.   Der Bebauungsplan erfüllt die Kriterien des § 13a BauGB und soll demnach als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte durchzuführen:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen unterrichten zu lassen und sich zur Planung zu äußern.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung sachdienlicher Hinweise aufzufordern.

Darüber hinaus wird der Frankenfelder Ortsbeirat an dem Verfahren beteiligt.

4.   Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, einen städtebaulichen Vertrag zur Übertragung der Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 50/2022 „Frankenfelde Wohnbebauung Dorfstraße 58“ der Stadt Luckenwalde gemäß § 11 BauGB abzuschließen.