Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.    Die Auswertung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).

2.    Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47/2020 (Anlage 2, Stand: 09.11.2021) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3, Stand: 09.11.2021) wird in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.    Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47/2020 mit der dazugehörigen Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden erneut die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.