Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.    Die Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird gebilligt (Anlage 1).

2.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 (Anlage 2, Stand 03.11.2021) mit der dazugehörigen Begründung (Anlage 3, Stand: 03.11.2021) und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4, Stand 07.10.2021) werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

3.    Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48/2020 mit der dazugehörigen Begründung und dem Vorhaben- und Erschließungsplan werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt, gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.