Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1.    Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung (VU) für das Gebiet „Karree“ (Anlage 1) in der Fassung vom Januar 2021 inklusive des Ergänzungsblattes vom 02.08.2021 (Anlage 2) zustimmend zur Kenntnis. Das daraus entwickelte Leitbild und die abgeleiteten Sanierungsziele, die unter Punkt 6. der VU genannt sind, sollen umgesetzt werden. 

2.    Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zu den Ergebnissen der VU in dem Gebiet „Karree“ wurden abgewogen. Dem im Abwägungsbericht beschriebenen Ergebnis wird zugestimmt. (Anlage 3)

3.    In dem Gebiet „Karree“ wird eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB durchgeführt. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungs-pflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden ebenfalls Anwendung.

4.    Die Satzung der Stadt Luckenwalde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Karree“ (Sanierungssatzung „Karree“) wird beschlossen. (Anlage 4)

5.    Die gemäß § 142 Abs. 3 BauGB festzulegende Durchführungsfrist endet im Jahr 2036.

6.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungssatzung und den Beschluss über die Durchführungsfrist ortsüblich bekannt zu machen.

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, dem Grundbuchamt die rechtsverbindliche Sanierungssatzung mitzuteilen und hierbei die von der Satzung betroffenen Grundstücke zur jeweiligen Eintragung eines Sanierungsvermerks einzeln aufzuführen.