Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die in der Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Luckenwalde zur Ladenöffnung aus besonderem Anlass im Jahr 2021 nach § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG).