Sitzung: 27.04.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt
Beschluss: Zustimmung empfohlen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B-7190/2021
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und
Belange werden in Kenntnisnahme der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Abwägung der öffentlichen
und privaten Belangen untereinander und gegeneinander entsprechend der
Anlage beschlossen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nr.
46/2019 „Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr.
4 Holz-Hollander“ (Anlage 2) wird gebilligt, die Begründung des
Bebauungsplanes „Nr. 46/2019 „Aufhebung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander“ wird entsprechend
der zu berücksichtigen Änderungen ergänzt und korrigiert und in der
vorliegenden Fassung (Anlage 3, Entwurf vom 1.2.2021) gebilligt.
- Der Bebauungsplan Nr. 46/2019 „Aufhebung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander“
wird in der Fassung vom 1.2.2021 nach § 10 BauGB i.V.m. § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf
als Satzung beschlossen