Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Belange werden in Kenntnisnahme der Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belangen untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nr. 46/2019 „Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander“ (Anlage 2) wird gebilligt, die Begründung des Bebauungsplanes „Nr. 46/2019 „Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander“ wird entsprechend der zu berücksichtigen Änderungen ergänzt und korrigiert und in der vorliegenden Fassung (Anlage 3, Entwurf vom 1.2.2021) gebilligt.
  3. Der Bebauungsplan Nr. 46/2019 „Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Frankenfelde Nr. 4 Holz-Hollander“ wird in der Fassung vom 1.2.2021 nach § 10 BauGB i.V.m. § 81 BbgBO und § 28 Abs. 2 Nr. 9 BbgKVerf als Satzung beschlossen