Beschluss: Zustimmung empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Luckenwalde, erstellt durch die BBE Handelsberatung GmbH Niederlassung Leipzig, in der Fassung vom 1. März 2021, soll die Grundlage der städtischen Einzelhandels- und Zentrenentwicklung bis zum Jahr 2030 werden.

 

  1. Die Auswertung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird zur Kenntnis  genommen.

 

  1. Dieses Konzept ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Verfahren zur planungsrechtlichen Sicherung der wesentlichen Ziele und Inhalte des Konzeptes unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungstendenzen durchzuführen. Dabei sind die Ziele und Inhalte des Konzeptes mit den weiteren Zielen der Stadtentwicklung abzuwägen.